Ratgeber
Kfz-Kaskoversicherung
Kfz-Kaskoversicherung

Die Kfz-Kaskoversicherung ist eine Fahrzeugversicherung, die im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung nicht verpflichtend ist. Sie versichert Unfallschäden, die am Fahrzeug des Versicherten entstehen, während die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden am gegnerischen Auto deckt.

Es gibt verschiedene Varianten der Kasko-Versicherung, mit jeweils unterschiedlich hoher Selbstbeteiligung:

Die Teilkaskoversicherung haftet für Schäden, die durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung des Fahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile entstehen. Damit die Teilkaskoversicherung die Schadensregulierung übernimmt, muss der Schaden durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Blitzschlag entstanden sein. Ebenfalls mitversichert sind Wildschäden, wenn das Fahrzeug sich in Bewegung befand, als der Schaden eintrat. Schäden an der Verkabelung, die durch Kurzschluss entstanden sind, werden ebenfalls abgedeckt.

Es gibt in der Teilkaskoversicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt - die Selbstbeteiligung und demnach auch die Deckungshöhe variiert. Teilkaskoversicherungen können mit Selbstbeteiligung von 150 bis 500 Euro gewählt werden, aber auch ganz ohne Selbstbeteiligung.

Die Vollkaskoversicherung haftet für die Schäden, die auch durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, und zusätzlich für Unfallschäden und durch fremde Personen mutwillig angerichtete Schäden. Bei der Vollkaskoversicherung kann ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet werden. Auch bei der Vollkaskoversicherung variiert die Höhe der Selbstbeteiligung. Je höher die Selbstbeteiligung im Schadensfall, umso günstiger fällt der Versicherungsbeitrag aus. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann bei einer Vollkaskoversicherung zwischen 150 und 1000 Euro liegen. Ebenso wie die Teilkaskoversicherung wird aber auch die Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung angeboten.