Bei einem Umzug und Ortswechsel des Fahrzeughalters muss auch das Kfz umgemeldet werden. Der Fahrzeughalter bekommt nach der Ummeldung einen neuen Fahrzeugschein ausgehändigt. Findet der Umzug im gleichen Wohnort statt, so kann der Fahrzeughalter natürlich sein altes Kennzeichen behalten. Falls der Wohnungswechsel aber in einen neuen Landkreis fällt, ist auch ein neues Auto-Kennzeichen nötig. Zur Ummeldung werden die gleichen Unterlagen wie zur Anmeldung benötigt. Zusätzlich muss der Fahrzeughalter aber auch seine alten Kennzeichen zur Zulassungsbehörde mitbringen. Die Ummeldung kostet ca. 20 Euro, neue Nummernschilder ebenfalls circa 20 Euro. Nach Entrichtung der entsprechenden Gebühr bekommt der Fahrzeughalter einen neuen Fahrzeugschein und gegebenenfalls neue Kennzeichen. Danach gilt das Kfz als umgemeldet und darf weiter im Straßenverkehr genutzt werden.